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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Wohngemeinschaft".
Von einer Wohngemeinschaft spricht man üblicherweise dann, wenn mindestens drei Personen in lockerer Verbindung zusammenleben, ohne eine Familie zu bilden. Manche Gerichte sprechen schon bei zwei Mitbewohnern von einer WG.
Haben alle Bewohner den Mietvertrag unterschrieben, sind auch alle Mieter. Haben einzelne Bewohner den Mietvertrag nicht unterschrieben, sind diese nur Untermieter und haben keine vertragliche Beziehung zum Vermieter.
Wenn der Mietvertrag nur mit dem Hauptmieter besteht, kann wie bei der berechtigten Untervermietung bei sachlichen Gründen in der Person des neuen Mitbewohners der Vermieter die Zustimmung verweigern. Das kann jedoch im Hauptmietvertrag ausgeschlossen werden. Wenn der Mietvertrag zwischen jedem Mitbewohner und dem Vermieter separat geschlossen wird, kann er sich wie jeder Vermieter für oder gegen einen bestimmten neuen Mieter entscheiden.
Kündigen nicht alle Mieter gemeinsam, besteht das Mietverhältnis auch mit demjenigen fort, der ausziehen will. Er haftet also weiter.
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