Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Untervermietung".
Der Hauptmieter hat ein möbliertes Zimmer seiner Wohnung untervermietet. Welche Kündigungsfristen müssen Hauptmieter und Untermieter einhalten? Muss der Vermieter die Kündigung begründen?
Der Hauptmieter wie auch der Untermieter können das Mietverhältnis jeweils bis zum Fünfzehnten eines Monats zum Monatsende kündigen (§ 573c Abs.3 BGB). Ist im Untermietvertrag eine längere Kündigungsfrist vorgesehen, gilt diese zwar für die Kündigung durch den Hauptmieter, nicht aber für die Kündigung durch den Untermieter (§§ 573c Abs.4 BGB). Das Gesetz sieht nämlich vor, dass diese Kündigungsfrist nicht durch eine Vereinbarung im Untermietvertrag zu Lasten des Untermieters verlängert werden kann. Beispiel: Im Untermietvertrag über ein möbliertes Zimmer ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten festgelegt. Der Untermieter möchte Ende April ausziehen. Seine Kündigung, die keine Begründung enthalten muss, muss bis 15. April zugegangen sein. Will der Hauptmieter dem Untermieter kündigen, braucht er die Kündigung ebenfalls nicht zu begründen. Der Untermieter genießt keinen Kündigungsschutz.
Der Hauptmieter hat seine gesamte Wohnung unbefristet untervermietet. Welche Kündigungsfristen muss der Hauptmieter einhalten?
Ist die gesamte Wohnung untervermietet, hat der Untermieter den gleichen Kündigungsschutz wie jeder Mieter, er kann der Kündigung widersprechen und einen Härtefall einwenden. Die Kündigungsfristen betragen bis zu einer fünfjährigen Dauer des Mietverhältnisses drei Monate. Dabei reicht es, wenn die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Untermieter ist, um zum Ablauf des übernächsten Monats das Mietverhältnis zu beenden. Kürzere Kündigungsfristen können in einem Untermietvertrag vereinbart werden, wenn die Wohnung nur zu einem vorübergehenden Gebrauch untervermietet wurde (§ 573 c BGB).
Was heißt vorübergehender Gebrauch?
Zum vorübergehenden Gebrauch ist eine Wohnung nur dann vermietet, wenn der Mieter die Wohnung nur zu einem gewissen Zweck für eine absehbare Zeit benötigt und nicht zum Mittelpunkt seiner Lebensführung machen möchte. Beispiele sind Ferienwohnungen, Wohnung während einer Montagetätigkeit, Kuraufenthalt, Messe oder Wohnungen, die der Vermieter während einer längeren Reise vermietet.