Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Aktuelles zum Internetrecht
Gedrängel im überheizten Kaufhaus, Weihnachtslieder aus allen Lautsprechern, Nikoläuse an jeder Ecke – viele Verbraucher ziehen das gemütliche Shoppen am heimischen PC dem Einkaufsstress in der Stadt vor. Allerdings sollten die Geschenke dann spätestens am 24. Dezember geliefert werden. Ob der Online-Käufer sich auf die angegebenen Lieferzeiten wirklich verlassen kann, weiß die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH.
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