Schön war die Schulzeit - so viele Ferientage! Alle sechs Wochen Urlaub! So schön wird's für eine lange Zeit nicht mehr! Damit du dich aber trotzdem auf deinen Urlaub freust, kannst du hier nachsehen, wie viel bezahlter Urlaub dir während der Ausbildungszeit zusteht.
Für Jugendliche (also noch nicht volljährig) ist die Dauer des Urlaubs nach dem Alter gestaffelt, § 19 JArbSchG.
Urlaubsdauer
- mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt ist
- mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 17 Jahre alt ist
- mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 18 Jahre alt ist
- mindestens 24 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres 18 Jahre alt ist.
All diese Regelungen sind Mindeststandards. Weniger geht nicht - mehr natürlich immer. Manch generöser Ausbilder gibt dir vielleicht mehr freie Tage. Die genaue Anzahl deiner Urlaubstage kannst du deinem Ausbildungsvertrag entnehmen.
Bei Berufsschülern sollte der Urlaub in die Zeit der Berufsschulferien gelegt werden.
Du musst deinen Urlaub bei deinem Ausbilder beantragen und er muss zustimmen. Der Urlaub sollte am Stück sein und nicht ständig nur einzelne Tage genommen werden. Natürlich kannst du in Ausnahmefällen auch einzelne Tage Urlaub nehmen.
Während deines Urlaubes darfst du keine Erwerbstätigkeit ausüben, die dem Urlaubszweck widerspricht. Du bekommst auch für deine Urlaubszeit Geld, also ist der Urlaub dazu da, um sich zu erholen und nicht um anderweitig zu arbeiten.
Urlaubsentgeld
Das Urlaubsentgelt ist der Lohn, der dir während des Urlaubs weiterhin gezahlt wird. Er bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den du in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hast.
Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist eine Zusatzleistung für dich, zusätzlich zum Urlaubsentgelt. Urlaubsgeld ist eine freiwillige Zahlung deines Ausbildungsbetriebs. Auf das Urlaubsgeld hast du keinen Anspruch, es sei denn der Ausbilder hat es dir zugesichert oder die Zahlung von Urlaubsgeld ist tarifvertraglich vereinbart worden.
Keinen Urlaub
... solltest du während der Probezeit nehmen - die Zeit ist zu kurz. Bei ganz wichtigen Gründen wird Urlaub auch während der Probezeit gewährt.
Wenn dir während der Berufsschulferien aus besonderen betrieblichen Belangen kein Urlaub gegeben werden kann, kannst du Urlaub während der Schulzeiten bekommen. Allerdings nicht für den Besuch der Berufsschule. Im Klartext bedeutet das, dass du zwar nicht zur Arbeit aber zur Schule gehen musst. Die Urlaubstage dürfen dir an den Berufsschultagen dann nicht angerechnet werden.