Der Ausbilder muss dich selbst ausbilden oder einen Anderen ausdrücklich damit beauftragen. Es darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich dafür geeignet ist.
Persönlich nicht geeignet als Ausbilder ist derjenige, der nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf, weil er beispielsweise:
- innerhalb der letzten 5 Jahren wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren verurteilt worden ist
- wegen eines Sittlichkeitsdeliktes verurteilt worden ist
- wiederholt und/oder schwer gegen die Gesetze verstoßen hat
Fachlich nicht geeignet als Ausbilder ist, wer nicht die dafür erforderlichen
- beruflichen Fähigkeiten
- berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
besitzt.
Die zuständigen Stellen wachen darüber, dass der Ausbilder persönliche und fachliche Eignung besitzt. Besitzt der Ausbilder diese nicht, darf der Betrieb nicht mehr ausbilden. Wer ohne Eignung Azubis einstellt, kann mit einer Geldbuße bestraft werden.