Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Ja. Der Ausbilder muss dir eine angemessene Vergütung bezahlen. Was als angemessen gilt, bestimmt sich nach den Tarifen der jeweiligen Branche, der Dauer der Ausbildung und dem Alter des Azubis.
Überstunden müssen besonders vergütet werden, allerdings ist es in den meisten Betrieben üblich, dass man anstatt einer Ausbezahlung der Überstunden Freizeit erhält und sozusagen seine Überstunden "abfeiern" kann.
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