Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Alter gestaffelt.
All diese Regelungen sind Mindeststandards. Weniger geht nicht. Die genaue Anzahl deiner Urlaubstage kannst du deinem Ausbildungsvertrag entnehmen.
Deine Urlaubsbeantragung muss dem Ausbilder vorgelegt werden und er muss zustimmen. Der Urlaub sollte am Stück sein und nicht laufend einzelne Tage. Natürlich kannst du in Ausnahmefällen einen Tag Urlaub nehmen. Keinen Urlaub solltest du während der Probezeit nehmen - die Zeit ist zu kurz. Bei ganz wichtigen Gründen wird Urlaub auch während der Probezeit gewährt. Während der Berufsschule bekommst du keinen Urlaub.
Da du auch während des Urlaubs weiterhin dein Gehalt bekommst, ist der Urlaub dazu da, sich zu erholen und nicht um anderweitig zu arbeiten. Möchtest du trotzdem im Urlaub anderweitig arbeiten, musst du das von deinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Grundsätzlich darfst du während deines Urlaubs aber keine Tätigkeit ausüben, die dem Erholungszweck des Urlaubs zuwiderläuft.
Das Urlaubsentgelt ist der Lohn, der dir während des Urlaubs weiterhin gezahlt wird. Er bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den du in den letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hast.
Das Urlaubsgeld ist eine Zusatzleistung für dich, zusätzlich zum Urlaubsentgelt. Auf das Urlaubsgeld hast du keinen Anspruch, es sei denn der Ausbilder hat es dir zugesichert oder die Zahlung von Urlaubsgeld ist tarifvertraglich vereinbart worden.
Leider nein!
0800 3746-555 gebührenfrei