Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Absprachen, welche mehr als sechs Monate vor Ende der Ausbildung stattfinden, sind nichtig. Demzufolge darf ein Übernahmegespräch nur innerhalb von sechs Monaten vor Ende der Ausbildung stattfinden.
ACHTUNG!!! Wenn nichts vereinbart wird, endet das Ausbildungsverhältnis zu dem Zeitpunkt, wie es im Ausbildungsvertrag festgehalten wurde!
Für die Übernahme gibt es keine gesetzliche Regelung. Allerdings sind in den meisten Betrieben drei Hauptkriterien wichtig:
An erster Stelle stehen Verhalten und Arbeitsleistung (persönlich sowie arbeitsbezogen).
Eine große Rolle spielen auch Berufsschulnoten. Dabei ist es betriebsabhängig, wie sehr diese ins Gewicht fallen.
An dritter Stelle stehen Krankheitstage. Du solltest darauf achten, dass es nicht zu viele werden.
Übernahmegarantie bedeutet, es wird dir zugesagt, dass du nach der Ausbildung von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen wirst (z.B. bei Erreichen bestimmter Noten in der Berufsschule) und einen Arbeitsvertrag bekommst. So eine Übernahmegarantie ist eher selten. Solltest du zu den Glücklichen gehören, die eine Übernahmegarantie bekommen, muss dich dein Ausbildungsbetrieb dann auch übernehmen.
0800 3746-555 gebührenfrei