Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Wie der Name schon sagt, ist die Probezeit dazu da, dass du deinen Ausbildungsberuf und -betrieb besser kennen lernen kannst und umgekehrt. Solltest du während der Probezeit merken, dass dir der Beruf nicht zusagt, kannst du fristlos kündigen. Das gleiche Recht steht natürlich deinem Arbeitgeber auch zu. Die Kündigung muss von beiden Seiten nicht begründet werden.
Entweder mit Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist oder fristlos aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe können sein:
Der Arbeitgeber hat es bei einer Kündigung nicht so einfach wie du. Generell muss er dich erst abmahnen, um dir kündigen zu können. Der Arbeitgeber kann dich aber fristlos kündigen, z.B. bei:
Allerdings kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn z.B. nur noch wenige Wochen bis zum Abschluss der Prüfungen sind.
0800 3746-555 gebührenfrei