Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Der Ausbilder muss dich selbst ausbilden oder einen Anderen ausdrücklich damit beauftragen. Es darf nur ausbilden, wer persönlich und fachlich dafür geeignet ist. Die zuständigen Stellen wachen darüber, dass der Ausbilder persönliche und fachliche Eignung besitzt. Besitzt der Ausbilder diese nicht, darf der Betrieb nicht mehr ausbilden. Wer ohne Eignung Azubis einstellt, kann mit einer Geldbuße bestraft werden.
0800 3746-555 gebührenfrei