Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Wenn du noch nicht volljährig bist, darfst du maximal 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen darfst Du auch mal ausnahmsweise 8,5 Stunden arbeiten (§ 8 JArbSchG). Meistens ist jedoch tariflich eine kürzere Arbeitszeit vereinbart worden. Diese findest du in deinem Arbeitsvertrag.
Bist du volljährig, dann gilt für dich das Arbeitszeitgesetz. Nach diesem Gesetz darf deine Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann allerdings auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Voraussetzung hier ist allerdings, dass sich in sechs Monaten ein Schnitt von nicht mehr als 48 Stunden in der Woche ergibt. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- und Feiertage sind.
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