Für die Formulierungen in Arbeitszeugnissen gilt: Vorsicht! Nicht alle Formulierungen, die positiv erscheinen, sind auch so gemeint. Was beim ersten Lesen lobend klingt, kann sich bei genauerer Betrachtung als negative Beurteilung herausstellen. In der nachstehenden Tabelle findest du daher eine Aufschlüsselung wie bestimmte Aussagen tatsächlich zu verstehen sind:
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Formulierung |
Beurteilung |
... hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. |
sehr gute Leistungen |
... stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. |
gute Leistungen |
... zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. |
befriedigende Leistungen |
... zu unserer Zufriedenheit erledigt. |
ausreichende Leistungen |
... im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt. |
mangelhafte Leistungen |
... hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen. |
ungenügende Leistungen |
... hat unseren Erwartungen entsprochen. |
schlechte Leistungen |
... hat alle Aufgaben ordnungsgemäß erledigt. |
Mangel an Initiative |
Er/Sie ist gut mit seinem Vorgesetzten zurecht gekommen. |
Mitläufer |
Er/Sie war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen. |
unangenehme Person |
Er/Sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden. |
Unfähigkeit |
Er/Sie hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt. |
Unfähigkeit |
Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache. |
Mangel an Leistungsfähigkeit |
Er/Sie zeigte für seine Arbeit Verständnis. |
Mangel an Leistungsfähigkeit |
Er/Sie hat sich mit großem Eifer an die Sache gemacht und war erfolgreich. |
äußerst mangelhafte Leistungen |
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Der kreativen Formulierungslust deines Ausbilders sind kaum Grenzen gesetzt. Einzig muss das Ausbildungszeugnis wohlwollend und wahr sein.