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Prozesskostenrechner

Streitwert bis:

Außergerichtlich *
außergerichtliche Kosten
außergerichtlicher Vergleich
I. Instanz *
Kosten eigener Anwalt
Kosten eig. und geg. Anwalt
Vergleich
II. Instanz *
Kosten eigener Anwalt
Kosten eig. und geg. Anwalt
Vergleich
III. Instanz *
Kosten eig. und geg. Anwalt

Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei mit Ihrer rein außergerichtlichen Vertretung, ohne anschließendes gerichtliches Verfahren.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei mit Ihrer rein außergerichtlichen Vertretung, die zu einem außergerichtlichen Vergleich mit der Gegenseite führt.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung. Anschließend beauftragen Sie die Kanzlei mit der Erhebung einer Klage vor dem Zivilgericht.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung und anschließend mit der gerichtlichen Vertretung in I. Instanz.

Im gerichtlichen Verfahren wird ein für Sie negatives Endurteil gefällt. Die Gegenseite ist im gerichtlichen Verfahren ebenfalls anwaltlich vertreten, daher müssen Sie auch diese Kosten tragen.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung und anschließend mit der gerichtlichen Vertretung in I. Instanz.

Das gerichtliche Verfahren endet mit einem Vergleich. Die Gegenseite ist im gerichtlichen Verfahren ebenfalls anwaltlich vertreten.

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung, anschließend mit der Klageerhebung.

Da Sie in der I. Instanz verloren haben, beauftragen Sie die Kanzlei mit der Durchführung der Berufung.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung und anschließend mit der gerichtlichen Vertretung in I. Instanz.

Gegen das negative Urteil wird Berufung eingelegt. In der Berufungsinstanz Instanz wird ein für Sie negatives Endurteil gefällt.

Die Gegenseite ist in beiden Gerichtsinstanzen ebenfalls anwaltlich vertreten, daher müssen Sie auch diese Kosten tragen.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung und anschließend mit der gerichtlichen Vertretung in I. Instanz.
Das gerichtliche Verfahren endet in I. Instanz mit einem Endurteil. Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt.

Das Berufungsverfahren endet mit einem Vergleich. Die Gegenseite ist in beiden Gerichtsinstanzen ebenfalls anwaltlich vertreten.

Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Sie beauftragen eine Anwaltskanzlei zunächst mit der außergerichtlichen Vertretung und anschließend mit der gerichtlichen Vertretung in I. Instanz.

Das gerichtliche Verfahren endet in I. und II. Instanz mit einem negativem Endurteil. Gegen das Urteil wird Berufung eingelegt.

Das Berufungsverfahren endet mit einem Endurteil. Gegen dieses Urteil wird Revision beim BGH eingelgt.

Das Verfahren endet mit einem für Sie negativem Endurteil. Die Gegenseite ist in beiden Gerichtsinstanzen ebenfalls anwaltlich vertreten.
Kosten:

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen folgende Gebühren an:

- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen folgende Gebühren an:

- Geschäftsgebühr
- Einigungsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Für das gerichtliche Verfahren sind von Ihnen als Klagepartei Ihre eigenen Anwaltsgebühren und die vollen Gerichtsgebühren für das gerichtliche Verfahren als Vorschuss zu leisten:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
- Gerichtsgebühren

Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt. Diese Gebühr wird anteilig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet.
"Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Für das gerichtliche Verfahren fallen jeweils Ihre eigenen und die gegnerischen Anwaltsgebühren an:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Für das gerichtliche Verfahren fallen Gerichtsgebühren an.

Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt. Diese Gebühr wird anteilig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Vorgerichtliche Kosten der Gegenseite sind nicht berücksichtigt."
"Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Für Ihre gerichtliche Vertretung fallen Ihre eigene Anwaltsgebühren an:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Einigungsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer

Für das gerichtliche Verfahren fallen reduzierte Gerichtsgebühren an, die jede Partei zur Hälfte trägt.

Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt. Diese Gebühr wird anteilig auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet."
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an.

Für die gerichtliche Vertretung fallen die gesamten Kosten der I. Instanz an.

Für die Berufungsinstanz sind von Ihnen als Klagepartei Ihre eigenen Anwaltsgebühren, sowie die vollen Gerichtsgebühren für die II. Instanz zu bevorschussen.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an.
Für die gerichtliche Vertretung fallen die gesamten Kosten der I. und II. Instanz an.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an.

Für die gerichtliche Vertretung fallen nur Ihre eigenen Kosten der I. und II. Instanz an.

Die reduzierten Gerichtskosten tragen Sie zur Hälfte.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von € und Gerichtsgebühren in Höhe von € an.

Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Gebühren an.
Für die gerichtliche Vertretung fallen in allen 3 Instanzen jeweils Anwalts- und Gerichtskosten an.