Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen folgende Gebühren an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber
in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen folgende Gebühren an:
- Geschäftsgebühr
- Einigungsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber
in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€ und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Für das gerichtliche Verfahren sind von Ihnen als Klagepartei Ihre eigenen Anwaltsgebühren
und die vollen Gerichtsgebühren für das gerichtliche Verfahren als Vorschuss zu
leisten:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
- Gerichtsgebühren
Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber
in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt. Diese Gebühr wird anteilig
auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet.
"Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€ und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren
an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Für das gerichtliche Verfahren fallen jeweils Ihre eigenen und die gegnerischen Anwaltsgebühren
an:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Für das gerichtliche Verfahren fallen Gerichtsgebühren an.
Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber
in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt. Diese Gebühr wird anteilig
auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet. Vorgerichtliche Kosten der Gegenseite
sind nicht berücksichtigt."
"Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€ und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren
an:
- Geschäftsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Für Ihre gerichtliche Vertretung fallen Ihre eigene Anwaltsgebühren an:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Einigungsgebühr
- Auslagen
- Mehrwertsteuer
Für das gerichtliche Verfahren fallen reduzierte Gerichtsgebühren an, die
jede Partei zur Hälfte trägt.
Die Geschäftsgebühr ist variabel. Sie wurde bei der Berechnung der Einfachheit halber
in Höhe der Regelgeschäftsgebühr von 1,3 berücksichtigt. Diese Gebühr wird anteilig
auf die gerichtlichen Gebühren angerechnet."
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€ und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren
an.
Für die gerichtliche Vertretung fallen die gesamten Kosten der I. Instanz
an.
Für die Berufungsinstanz sind von Ihnen als Klagepartei Ihre eigenen Anwaltsgebühren,
sowie die vollen Gerichtsgebühren für die II. Instanz zu bevorschussen.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€ und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren
an.
Für die gerichtliche Vertretung fallen die gesamten Kosten der I. und II. Instanz
an.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€ und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Anwaltsgebühren
an.
Für die gerichtliche Vertretung fallen nur Ihre eigenen Kosten der I. und II. Instanz
an.
Die reduzierten Gerichtskosten tragen Sie zur Hälfte.
Insgesamt fallen Anwaltsgebühren in Höhe von
€
und Gerichtsgebühren in Höhe von
€ an.
Für Ihre außergerichtliche Vertretung fallen Ihre eigenen Gebühren an.
Für die gerichtliche Vertretung fallen in allen 3 Instanzen jeweils Anwalts- und
Gerichtskosten an.